Prof. Dr. Diederich Eckardt
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Aktuelles
Aktuelle Hinweise
Seminar im Bürgerlichen Recht
Speziell für Sie, also für die Teilnehmer meiner zivilrechtlichen Einführungsveranstaltung (WS 2006/07 - SS 2007) biete ich im WS 2007/08 ein Seminar im Zivilrecht an. Das Seminar soll sich mit dem Thema "Persönlichkeitsschutz und Massenmedien" befassen, also mit Rechtsfragen rund um das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und seine Verletzung in Zeitungen, im Fernsehen und im Internet.
Die Teilnehmer/innen sollen zu einem Einzelthema aus diesem Bereich ein schriftliches Referat im Umfang von 15 - 20 Seiten anfertigen und hierzu einen etwa 30minütigen Vortrag halten (nebst Diskussion). Die Seminarsitzungen finden geblockt an einem Wochenende zum Ende des Wintersemesters statt, nach Möglichkeit in einer Jugendherberge u.ä. in der Umgebung, sonst an der Universität. Vorgesehen ist nunmehr primär das erste Wochenende im Februar (also das Karnevalswochenende = 1. - 3.2. 2008), hilfsweise das Wochenende danach (also das Wochenende vor der letzten Vorlesungswoche im Wintersemester = 8. - 10.2. 2008). Die verbindliche Anmeldung zum Seminar erfolgt durch Eintragung in eine in meinem Sekretariat (Raum C 233) ausliegende Liste (bis zum 5.11. 2007).
Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier: http://www.eckardt.uni-trier.de/index.php?id=7160
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Über diese Veranstaltung
Inhalt
Die Vorlesung "Einführung in das Zivilrecht II" im SS 2007 behandelt - zusammen mit der ebenfalls von mir angebotenen Vorlesung "Einführung in das Zivilrecht I" im WS 2006/07, auf der sie aufbaut und deren Stoff sie voraussetzt - die theoretischen Grundlagen und die wichtigsten praktischen Probleme des allgemeinen Vertrags- und Schuldrechts. Den Schwerpunkt der Vorlesung im Sommersemester bildet das allgemeine Schuldrecht, insbesondere das Recht der Leistungsstörungen am Beispiel des Kaufvertrags. ("Leistungsstörung" ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Oberbegriff für verschiedene Fälle, in denen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses nicht so verhalten, wie es der Zweck des Schuldverhältnisses - die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Gläubiger - erfordert. Im Rahmen der Schuldrechtsreform von 2001/2002 wurde das Leistungsstörungsrecht durchgreifend geändert. Kern der Neuregelung ist die Einführung des Oberbegriffs der Pflichtverletzung für einige (aber nicht alle) Formen von Leistungsstörungen. Zu den Leistungsstörungen werden ferner die Unmöglichkeit der Leistung, der Verzug des Schuldners und des Gläubigers und die Fälle der Schlechtleistung gezählt.) Parallel dazu werden auch weiterhin Grundfragen des Zivilrechts besprochen, einschließlich der juristischen Methode und Arbeitstechnik.
"Übungen zur Vorlesung"
Auch zu dieser Einführungsvorlesung werden sog. "Übungen zur Vorlesung" angeboten, die von Assistenten des Fachbereichs gehalten werden. In den Übungen wird - inhaltlich auf die Vorlesung abgestimmt, jedoch mit wesentlich geringerer Teilnehmerzahl als in der Vorlesung - vor allem die Bearbeitung von Rechtsfällen geübt und zugleich Gelegenheit zur Klärung individueller Verständnisprobleme gegeben. Die Eintragung in die Listen der vorlesungsbegleitenden Übungen erfolgt ausschließlich am Donnerstag, 12. April 2007, von 10 - 12 Uhr in HS 5. Die Liste mit den angebotenen Übungen wird ab 10.4. 2007 ausgehängt und hier bekannt gegeben.
Gesamtkonzept incl. Eigenarbeit
Die beiden Einführungsvorlesungen des 1. und 2. Semesters bilden zusammen mit der Anfängerübung und den "Übungen zur Vorlesung" (Arbeitsgemeinschaften) sowie den auf dieser Seite sowie in der Vorlesung gegebenen Hinweisen zur Nacharbeit und zur vertiefenden Lektüre eine Einheit. Ihre aufeinander abgestimmten Komponenten sollen in ihrer Gesamtheit die erforderlichen Grundkenntnisse und -fertigkeiten im Zivilrecht vermitteln. Es wird daher dringend empfohlen, nicht nur die Vorlesungs-, Übungs- und AG-Stunden regelmäßig zu besuchen, sondern auch die erforderliche häusliche Eigenarbeit zu leisten, insbesondere die Lektürehinweise zu befolgen. In den Zwischenprüfungsklausuren werden die Kenntnisse aus der zur Lektüre empfohlenen Literatur ebenso vorausgesetzt wie der Vorlesungsstoff.
Zwischenprüfung
Die Einführungsvorlesungen schaffen zugleich die Grundlagen für den zivilrechtlichen Teil der Zwischenprüfung, deren Bestehen eine Voraussetzung für die Zulassung zu den Fortgeschrittenenübungen sowie zum 1. jur. Examen (sowohl zur staatlichen Pflichtfachprüfung als auch zur Schwerpunktbereichsprüfung) ist. Diese geschieht in Form studienbegleitender Leistungskontrollen, die im Rahmen der Übungen für Anfänger in den drei Hauptrechtsgebieten durchgeführt werden, d.h. im Zivilrecht in der von mir parallel zum zweiten Teil der Einführungsvorlesung angebotenen Anfängerübung im Zivilrecht. In den Anfängerübungen sollen die Studierenden lernen, den Stoff auf einen Rechtsfall anzuwenden. In den Anfängerübungen werden je zwei Zwischenprüfungsklausuren gestellt. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Kontrollfächer (außer dem Zivilrecht auch noch das Strafrecht und das öffentliche Recht) mindestens eine Aufsichtsarbeit mit "ausreichend" oder besser bewertet worden ist. Darüber hinaus wird in dieser Übung auch eine Hausarbeit angeboten, die in den ersten drei Wochen der Semesterferien nach dem SS 2007 zu schreiben ist; wer diese Hausarbeit zusätzlich zur bestandenen Zwischenprüfungsklausur mitschreibt (was gerade im Zivilrecht - nicht nur zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung, in der die Hausarbeit obligatorisch ist - dringend zu empfehlen ist) und ebenfalls besteht, erhält zusätzlich zum Kontrollnachweis im Zivilrecht einen besonderen Hausarbeitsschein im Zivilrecht. Obligatorisch sind die Hausarbeit und der damit erworbene Schein für die Studierenden des Staatsexamens-Studiengangs aber nicht; vielmehr muss lediglich in einem der drei Hauptfächer eine Hausarbeit erfolgreich mitgeschrieben worden sein.
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Anmeldung zur Übung bzw. zur Zwischenprüfung (bis spätestens 18. April 2007). Nähere Informationen finden Sie hier.
Erasmus- und Magisterstudierende
Erasmusstudierende haben die
Möglichkeit, am
Dienstag, d. 10.7. 2007, ab 18 Uhr im Raum C 402
an einer einstündigen
schriftlichen Abschlussprüfung zur Vorlesung
teilzunehmen und hierfür einen Leistungsnachweis mit der Wertigkeit von 12,5
ECTS-Kreditpunkten zu erwerben. Hierfür ist eine persönliche Anmeldung
erforderlich (per E-Mail an mein Sekretariat reicht, möglichst bis zum 3.7.
2007).
Prüfungsgegenstände
1. Haftung bei Einsatz von Hilfspersonen (§ 280 I i.V.m. § 278/§ 831)
2. Unmöglichkeit und Gefahrtragung (§§ 275, 280 I, III, 283/311a, §§ 326 I,
II, V, 446f.)
Es gibt wie im Wintersemester mehrere kurze Fragen und ein oder zwei kleine
Fälle.
Magisterstudierende (und Erasmusstudierende, die am
Magisterprogramm teilnehmen) nehmen primär an der
Anfängerübung
im Zivilrecht teil; wer hier den Übungsschein erworben hat, braucht
nicht zusätzlich an den Abschlussprüfungen teilzunehmen (sondern bekommt die
12,5 ECTS-Kreditpunkte für die Vorlesung ohne weiteres zusätzlich zu den mit
der Übung erworbenen 10 ECTS-Kreditpunkten). Im Zweifelsfall wenden Sie sich
bitte an die
Fachstudienberatung
(Frau Leich, Zi. DM 7).
Ort und Zeit
Di 8.15 - 10, Mi 8.15 - 11, Audimax
Weitere Informationen, Literaturhinweise und Links
... finden Sie zunächst auf meiner Infoseite zum Jurastudium, insbesondere bei den Unterpunkten "Methode der Fallbearbeitung", "Stil, Sprache und Formalia" sowie "Juristisches Lernen", speziell zum Vertragsrecht ferner unten auf dieser Seite (erst ab Vorlesungsbeginn vollständig verfügbar).
Vorlesungsskript
Das Vorlesungsskript steht sukzessive auf auf STUD.IP zum Download zur Verfügung. Bitte laden Sie sich schon vor der jeweiligen Vorlesungsstunde das Skript herunter, drucken es aus und bringen es zu allen Vorlesungsstunden mit.
Unter dem Vorlesungsskript ist in diesem Fall keine lehrbuchartige Gesamtdarstellung zu verstehen (Grund: die Vorlesung ist insoweit auf die Bücher von Schwab bzw. Schwab/Löhning abgestimmt, auf die sich auch die Nacharbeitsempfehlungen beziehen), sondern eine systematische Stoffaufgliederung. Indem die Darstellungsreihenfolge dem Gang der Vorlesung entspricht, erfüllt das Skript zum einen den Zweck einer Vorlesungsgliederung; durch Nennung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen sowie wichtiger Tatbestandsmerkmale und Prüfungspunkte wird jedoch zugleich ein darüber hinaus gehender informatorischer Zweck verfolgt. Insofern ist das Skript gerade nicht deckungsgleich mit dem Inhalt der Vorlesung, in der manches vertieft wird und anderes dafür entfällt. Der genaue Inhalt der Vorlesung ergibt sich aus den Powerpoint-Folien, die nach jeder Veranstaltung zum Download angeboten werden (Begleitmaterialien). Fragen und Fälle zur Nacharbeit sowie wichtige einschlägige Urteile werden ebenfalls gesondert zum Download zur Verfügung gestellt.
Die zivilrechtliche Einführungsveranstaltung wird über beide Semester mit dem an der Universität Trier neu eingeführten Lernmanagement-System "Stud.IP" (http://studip.uni-trier.de) unterstützt. Wir nutzen daraus vor allem zwei Funktionen: Die Funktion "Dateien", mit der ich Ihnen Begleitmaterialien zur Verfügung stelle, und die Forums-Funktion, die es Ihnen ermöglichen soll, sich untereinander über die in den ersten Semestern auftauchenden Fragen und Probleme auszutauschen. (Hinweis: Ich werde mich an dem Forum weder mit eigenen Beiträgen beteiligen noch Ihre Beiträge lesen, so dass Fragen an mich individuell gestellt werden müssen, s. Kontakt/Sprechstunde.)
Zum Einloggen auf dem Stud.IP-System (http://studip.uni-trier.de) müssen Sie sich dort registrieren. Hierfür benötigen Sie die Ihnen bei der Immatrikulation zugewiesene Uni-Trier-Mail-Adresse (...@uni-trier.de); vorübergehend können Sie sich aber auch als Gast mit einer beliebigen E-Mail-Adresse registrieren. Nach ordnungsgemäßem Einloggen klicken Sie auf "Veranstaltung hinzufügen" und geben in der folgenden Suchmaske den Namen "Eckardt" ein; daraufhin wird Ihnen u.a. diese Veranstaltung angezeigt. Weitere Informationen zu Stud.IP finden Sie hier.
Kennwort: Sie benötigen für den Zugang zu meiner Vorlesungsseite auf STUD.IP ein weiteres Kennwort (zusätzlich zu Ihrem persönlichen Login-Kennwort für den Zugang zu Stud.IP), das ausschließlich mündlich von mir in der Vorlesung bekannt gegeben wird. Das Kennwort ist identisch mit dem Kennwort/Benutzernamen, die für die unmittelbar auf meiner Webseite abgelegten Materialien (z.B. die Urteile) abgefragt wird. Achtung: Benutzernamen/Kennwort sind immer in kleinbuchstaben einzugeben!
Allgemeiner Hinweis: Bei einer so großen Veranstaltung sind terminliche Umdispositionen nicht auszuschließen. Diese Webseite gibt immer den jeweils aktuellen Stand der Dinge wieder. Bitte vergewissern Sie sich von Zeit zu Zeit, ob Ihre Annahmen über den Terminplan noch dem aktuellen Stand entsprechen.
Weitere Begleitmaterialien wie Vorlesungsfolien, u.U. auch zur Vertiefung geeignete Aufsätze sowie Nacharbeitsbögen mit Fragen und Fällen bekommen Sie entsprechend dem Fortschritt der Vorlesung sukzessive auf STUD.IP zum Download angeboten, und zwar teils unmittelbar nach der betreffenden Lehrveranstaltung, teils nach dem Ende einer (i.d.R. aus mehreren Vorlesungsstunden bestehenden) Lerneinheit. Die Dateien werden im PDF-Format für Adobe Reader zur Verfügung gestellt. Wenn es bei der Darstellung oder beim Ausdruck Probleme gibt, indem z.B. zu kleine Buchstaben oder kryptische Zeichen zu sehen sind, versuchen Sie Abhilfe mit der Option "Lokale Schriften" (= ein oder zwei Mal die Tastenkombination "[Ctrl] + [Shift] + [y]" drücken).
Kennwort: Sie benötigen für den Zugang zu allen Begleitmaterialien - sowohl auf dieser Webseite als auch von der zweiten Vorlesungswoche an auf STUD.IP - ein Kennwort, das ausschließlich mündlich in der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Der bei den Begleitmaterialien, die auf dieser Webseite abgelegt sind, ggf. zusätzlich angeforderte Benutzername ist mit dem Kennwort identisch. Achtung: Benutzernamen/Kennwort sind immer in kleinbuchstaben einzugeben!
Woche/ Tag
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Datum |
Gegenstand (Planung) |
(bei Einstellung neuer Materialien) |
Nacharbeit/ Vertiefung (kursiv = freiwillige Vertiefung) |
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(mit Angaben zur Anfängerübung) |
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I |
Mo |
16.4. |
Übungsstunde |
|
|
40 Di |
17.4. |
Das Schuldverhältnis |
1) Schwab Rn 177 - 186, 190 - 192, 226 - 229, 239 - 245, 248 - 249 |
||
41 Mi |
18.4. |
Inhalt von Schuldverhältnissen/ culpa in contrahendo |
F 41 |
1) Schwab Rn 948 - 960 2) Schwab/Löhnig Fall 76, 78 3) Gesetzesmotive zu § 311 BGB n.F. 4) Rudolf von Jhering (Culpa in contrahendo oder Schadensersatz bei nichtigen oder nicht zur Perfection gelangten Verträgen JhJb 4 (1861), 1; s. dazu Choe, Byoung J., Culpa in contrahendo bei Rudolf von Jhering, Göttingen 1988 (UB Trier: AS/r6080-138); weitere bekannte Werke: Scherz und Ernst in der Jurisprudenz; Der Kampf ums Recht; Das Trinkgeld) |
|
42 Fr |
20.4. |
Inhalt von Schuldverhältnissen/ Art und Weise der Leistungserbringung |
F 42 | keine (Fälle für Übung vorbereiten!) | |
II |
Mo |
23.4. |
Übungsstunde |
|
|
43 Di |
24.4. |
Inhalt von Schuldverhältnissen/ Art und Weise der Leistungserbringung |
1) Schwab Rn 826 - 829, 873 - 882 2) Schwab/Löhnig Fall 86 |
||
44 Mi |
25.4. |
System des Leistungsstörungsrechts/ Haftung für Pflichtverletzung I |
F 44 |
1) Schwab Rn 413f. (- 430), 431 - 433, 836 - 848 2) Schwab/Löhnig Fall 74 |
|
45 Fr |
27.4. |
System des Leistungsstörungsrechts/ Haftung für Pflichtverletzung II |
1) Versuchen Sie, anhand der Kästchen 194ff. auf dem Skript 7 sowie des Schaubilds auf S. 16 einen ersten Überblick über das Leistungsstörungsrecht zu gewinnen. Lesen Sie dazu einmal gründlich §§ 275, 276, 278, 280, 281, 283, 284, 286, 311a, 323, 325, 326, 346 BGB. |
||
III |
Mo |
30.4. |
Übungsstunde |
|
|
|
1.5. |
Feiertag 1. Mai |
|||
46 Mi |
2.5. |
System des Leistungsstörungsrechts/ Haftung für Pflichtverletzung III |
1) Schwab Rn 896 - 904 2) Schwab/Löhnig Fall 75, 79 - 82
[Bitte beziehen Sie die
Haftung für Erfüllungsgehilfen, die wir nächsten Dienstag noch machen
werden, vorbereitend mit ein.] |
||
IV |
Mo |
7.5. |
Übungsstunde |
|
|
47 Di |
8.5. |
Haftung für Gehilfenverschulden/ Haftung für Pflichtverletzung IV |
Wiederholen Sie - ggf. anhand von Schwab Rn. 901ff., 939ff., 948ff.die Haftung für Pflichtverletzung (§ 280 I), die Haftung im vorvertraglichen Schuldverhältnis (§§ 311 II, 241 II, 280 I) und die Haftung für Gehilfenverschulden (§ 278 ./. §§ 823 I, 831 I) und versuchen Sie dann eine schulmäßige Lösung von Fall 181 mit Abwandlung a). |
||
48 Mi |
9.5. |
Haftung für Unmöglichkeit I |
1) Schwab Rn 170 - 174, 961 - 964, 873 - 878 |
||
49 Do |
10.5. |
Haftung für Unmöglichkeit II |
F 49 |
1) Schwab Rn 879 - 885, 890, 943 sub e. 2) Skizzieren Sie die Lösungen der Übungsfälle 211 - 224 am Ende von Folie 49! |
|
V |
Mo |
14.5. |
Übungsstunde |
|
|
50 Di |
15.5. |
Haftung für Unmöglichkeit III |
- |
keine (auch keine Folien, weil nur die Fälle von Folie 49 besprochen) |
|
51 Mi |
16.5. |
Haftung für Unmöglichkeit IV |
keine |
||
Fr |
18.5. |
1. Klausur Zivilrecht |
|||
VI |
Mo |
21.5. |
Übungsstunde |
|
|
Di |
22.5. |
entfällt (statt dessen Vorlesung Robbers) |
|
|
|
52 Mi |
23.5. |
Haftung für Leistungsverzögerung |
1) Schwab Rn 849 - 872 (zur
Leistungsverzögerung) 4*) Nach der Strafrechtsklausur, also insbes. in den Pfingstferien, sollten alle noch einmal die bisher erarbeiteten Grundbegriffe des Leistungsstörungsrechts wiederholen. Außer Schwab S. 386ff. können hierzu folgende Aufsätze herangezogen werden: Coester-Waltjen, Die Gegenleistungsgefahr, Jura 2007, 110: Bernhard, Das grobe Missverhältnis in § 275 Abs. 2 BGB, Jura 2006, 801 Coester-Waltjen, Verzögerungsgefahr, Sachgefahr, Leistungsgefahr, Jura 2006, 829 Mückl, Grundstrukturen und Problemschwerpunkte des § 275 Abs. 2 BGB, Jura 2005, 809 Krause, Die Leistungsverzögerung im neuen Schuldrecht (Teil I), Jura 2002, 217 Krause, Die Leistungsverzögerung im neuen Schuldrecht (Teil II), Jura 2002, 299 Meier, Sonja, Neues Leistungsstörungsrecht: Nachträgliche Unmöglichkeit und nachträgliches Unvermögen in der Fallbearbeitung , Jura 2002, 118 Meier, Sonja, Neues Leistungsstörungsrecht: Anfängliche Leistungshindernisse, Gattungsschuld und Nichtleistung trotz Möglichkeit, Jura 2002, 187 Schwarze, Unmöglichkeit, Unvermögen und ähnliche Leistungshindernisse im neuen Leistungsstörungsrecht, Jura 2002, 73 |
||
Fr |
25.5. |
1. Klausur Strafrecht |
|||
|
|
26.5. - 3.6. |
Pfingstferien |
||
VII |
Mo |
4.6. |
Übungsstunde |
|
|
53 Di |
5.6. |
Annahmeverzug |
1) Schwab Rn 847, 905 - 907 (+ 826 - 829,
876 - 882, 899 als Wdh.) |
||
54 Mi |
6.6. |
Pflichtverletzung des Gläubigers Mitverschulden |
1) Schwab Rn 179, 880 |
||
VIII |
Mo |
11.6. |
Übungsstunde |
|
|
55 Di |
12.6. |
Rechtsfolgen I: Allgemeines Schadensrecht |
keine |
||
56 Mi |
13.6. |
Rechtsfolgen II: Allgemeines Schadensrecht |
1) Schwab Rn 344 - 361 |
||
IX |
Mo |
18.6. |
Rückgabe 1. Klausur |
|
|
57 Di |
19.6. |
Rechtsfolgen III Schadensersatz neben und statt der Leistung |
1*) BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 50 (Schadensersatz für Nutzungsausfall) |
||
58 Mi |
20.6. |
Rechtsfolgen IV Schadensersatz neben und statt der Leistung |
F 58 |
keine (wegen Zivilrechtsklausur) |
|
Fr | 22.6. | 2. Klausur Zivilrecht | |||
X |
Mo |
25.6. |
Übungsstunde |
|
|
59 Di |
26.6. |
Rechtsfolgen V Schadensersatz statt der Leistung/Rücktritt |
keine (wegen Strafrechtsklausur) |
||
60 Mi |
27.6. |
Rechtsfolgen VI Rücktritt |
nach Strafrechtsklausur: 1) Schwab Rn 884 - 891, 929 - 933, 939 - 946, 859 - 865
2*)
Hirsch,
Schadensersatz statt der Leistung, Jura 2003, 289 |
||
Fr |
29.6. |
2. Klausur Strafrecht |
|
||
XI |
Mo |
2.7. |
Übungsstunde |
|
|
61 Di |
3.7. |
Rechtsfolgen VII Rücktritt u.ä. |
1) Zum Rücktrittsfolgenrecht (im Schwab nicht weiter behandelt) Perkams, Die Haftung des Rücktrittsberechtigten im neuen Schuldrecht, Jura 2003, 150 |
||
62 Mi |
4.7. |
Rechtsfolgen VIII |
1) Schwab Rn 634 - 653 (+ als
Wdh.: 866 - 869, 866 - 883, 892 - 895, 924 f.) |
||
XII |
Mo |
9.7. |
Übungsstunde |
|
|
63 Di |
10.7. |
Erlöschen des Schuldverhältnisses --- Abschlussklausur für Erasmusstudierende |
1) Schwab Rn 824 - 835 |
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64 Mi |
11.7. |
Subjektive Grenzen des Schuldverhältnisses I |
1) Schwab Rn 406, 962 - 967 (+
948 - 961 als Wdh.) |
||
XIII |
Mo |
16.7. |
Rückgabe 2. Klausur |
|
|
65 Di |
17.7. |
Subjektive Grenzen des Schuldverhältnisses II |
1) Zur Gesamtschuld (im Schwab
nicht weiter behandelt) s
Abhandlung
Rüssmann, zur gestörten Gesamtschuld s
BGHZ
159, 318 |
||
66 Mi |
18.7. |
Subjektive Grenzen des Schuldverhältnisses III Abtretung |
1)
Grigoleit/Herresthal,
Die Schuldübernahme, Jura 2002, 393 |
||
Beginn der vorlesungsfreien Zeit |
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Fr |
20.7. |
Ausgabe Ferienhausarbeit (auf STUD.IP) |
|
|
|
Mo |
13.8. |
Abgabe Ferienhausarbeit |
|
|
|
Di |
23.10. |
Rückgabe und Besprechung Ferienhausarbeit |
|
|
Sprechstunde während der Vorlesungszeit: Do, ab 14.30 Uhr, in meinen Diensträumen (Zi. C 233)
bitte per E-Mail anmelden!
Im Hinblick auf die Kollision meiner üblichen Sprechstunde mit der Strafrechtsübung biete ich für die Teilnehmer der Einführungsvorlesung bzw. Anfängerübung ab sofort eine Extrasprechstunde Donnerstags ab 12 Uhr an.
Ich bitte um Verständnis für die Notwendigkeit, den persönlichen Zugang zum Lehrstuhl bei Veranstaltungen mit derartig großer Teilnehmerzahl auf bestimmte Zeiten zu beschränken. Nutzen Sie deshalb bitte auch vorrangig die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme per E-Mail ( Gebrauchsanweisung). Dies gilt insbesondere für Fragen von potentiell allgemeinem Interesse, deren Beantwortung dann zugleich im Hörsaal oder auf dieser Webseite erfolgt.
Wer Probleme hat, insbesondere den Abbruch des Studiums in Betracht zieht, soll unbedingt in die Sprechstunde kommen! Sie können mich auch jederzeit im Hörsaal - in der Pause oder im Anschluss an die Vorlesung - ansprechen. Wer lediglich etwas nicht mitbekommen hat, sollte sich aber vielleicht zunächst bei Kommilitonen erkundigen; hierzu dient auch das Forum aufSTUD.IP. Machen Sie bitte auch von der Möglichkeit Gebrauch, allgemeine Fragen des Jurastudiums in den vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaften ("Übungen zur Vorlesung") zur Sprache zu bringen. Bitte sehen Sie von telefonischen und brieflichen Anfragen gänzlich ab.
[s. auch die Literaturhinweise auf der Seite zur Vorlesung Einführung I]
Hinweis: Das ist nur eine Übersicht darüber, was es so alles gibt. Das müssen Sie nicht (!) alles lesen.
Lehrbücher
Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 31. Auflage 2006 (EUR 13,50)
Busche, BGB Schuldrecht - Juristische Lernbücher, 2006 (ca. EUR 18,00)
Eckert, Schuldrecht AT, 4. Aufl. 2004 (EUR 22,-)
Ehmann/Sutschet, Modernisiertes Schuldrecht, 2002 (EUR 18,-)
Emmerich, BGB-Schuldrecht, Besonderer Teil, 10. Aufl. 2003
Emmerich, Das Recht der Leistungsstörungen, 6. Aufl. 2005 (EUR 22,50)
Fikentscher/Heinemann, Schuldrecht, 10. Aufl. 2006 (EUR 49,95)
Hirsch, Allgemeines Schuldrecht, 5. Aufl. 2004 (EUR 25,90)
Kittner, Schuldrecht. Rechtliche Grundlagen - Wirtschaftliche Zusammenhänge, 3. Aufl. 2005
Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 7. Aufl. 2007 (EUR 25,90)
Medicus, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 17. Aufl. 2006 (EUR 18,-)
Musielak, Grundkurs BGB, 9. Aufl. 2005
Oetker/Maultzsch, Vertragliche Schuldverhältnisse, 2. Aufl. 2004
Petersen, Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht, 3. Aufl. 2007 (EUR 18,-)
Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen samt BGB Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2005 (EUR 88,-)
Schlechtriem/Schmidt-Kessel, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 6. Aufl. 2005 (EUR 24,-)
Singer, Schuldrecht AT, 2007 - erscheint demnächst (€ 22,-)
Tonner, Schuldrecht - Vertragliche Schuldverhältnisse (EUR 22,-)
Westermann/Bylinski/Weber, BGB - Schuldrecht, Allg. Teil, 6. Aufl. 2007 (EUR 21,-)
Wörlen/Metzler-Müller, Schuldrecht AT, 8. Aufl. 2006 (EUR 19,80)
Klausurenlehren und Fallsammlungen
Balzer/Kröll/Scholl, Die Schuldrechtsklausur, 2006 (EUR 16,95)
Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht, AT, 5. Aufl. 2003 (EUR 19,90)
Fritzsche, Fälle zum Schuldrecht I, 2. Aufl. 2005 (EUR 17,-)
Hemmer/Wüst, Die 55 wichtigsten Fälle für Anfangssemester - BGB Schuldrecht AT, 2. Aufl. 2005 (EUR 11,80)
Höland/Lode/Meyer, Fälle mit Lösungen aus dem Schuldrecht, 2004 (EUR 14,-)
Köhler/Lorenz, Schuldrecht I: Allgemeiner Teil (PdW), 20. Aufl. 2006 (EUR 17,90)
Köhler/Lorenz, Schuldrecht II: Besonderer Teil (PdW), 18. Aufl. 2006 (EUR 17,90)
Kornblum, Fälle zum Allgemeinen Schuldrecht, 6. Aufl. 2005 (EUR 17,-)
Marburger/Sutschet, 20 Probleme aus dem Schuldrecht - Allgemeiner Teil, 7. Aufl. 2006 (EUR 15,-)
Marburger/Sutschet, 20 Probleme aus dem Schuldrecht - Besonderer Teil I, 6. Aufl. 2006 (EUR 15,-)
von Münchhausen/Püschel, Standardkartei Zivilrecht I Schuldrecht Allgemeiner Teil, 14. Aufl. 2005 (EUR 9,90)
Müller, Grundlagen-Fälle - Schuldrecht AT, Alpmann und Schmidt 2007 (EUR 9,80)
Schwabe/Kleinhenz, Lernen mit Fällen. Schuldrecht 1 - Materielles Recht und Klausurenlehre, 3. Aufl. 2006 (EUR 16,90)
Tiedtke/Schmidt, 40 Probleme aus dem BGB - Kaufrecht, 2005 (EUR 16,-)
Didaktisch besonders geeignete Aufsätze zu Einzelfragen
Hinweis: Das ist nur eine Übersicht darüber, was es so alles gibt. Das müssen Sie nicht (!) alles lesen. Einige dieser Zeitschriftenaufsätze werde ich aber im Laufe der Vorlesung zur freiwilligen Vertiefung empfehlen.
Allgemeine Aufsatzliteratur zur Schuldrechtsreform
Canaris, Die Reform des Rechts der Leistungsstörungen, JZ 2001, 499
Ernst/Zimmermann (Hrsg.), Zivilrechtswissenschaft und Schuldrechtsreform, 2001
Otto, Die Grundstrukturen des neuen Leistungsstörungsrechts, Jura 2002, 1
Schwab, Das neue Schuldrecht im Überblick, JuS 2002, 1
Mattheus, Die Neuordnung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts, JuS 2002, 209
Zimmer, Das neue Recht der Leistungsstörungen, NJW 2002, 1
Armbrüster/Leske, Hinweise zur Bearbeitung vertragsrechtlicher Klausurfälle, JA 2002, 130
Pfeiffer, Systemdenken im neuen Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrecht, ZGS 2002, 23
Kindl, Das Recht der Leistungsstörungen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, WM 2002, 1313
Senne, Das Recht der Leistungsstörungen nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz. Eine Darstellung nach Anspruchsgrundlagen, JA 2002, 424
Artz, Integration der Nebengesetze in das BGB, JuS 2002, 528
Weick, Schuldrechtsreform, Transparenz und Gesetzgebungstechnik, JZ 2002, 442
Lorenz, Schuldrechtsreform 2002: Problemschwerpunkte drei Jahre danach, NJW 2005, 1889
Fallbearbeitung: Reischl, JuS 2003, 40, 250, 453, 667
Pflichtverletzung
von Wilmowsky, Pflichtverletzungen im Schuldverhältnis – Die Anspruchs- und Rechtsgrundlagen des neuen Schuldrechts -, JuS-Beilage zu H. 1/2002
Löhnig, Die Systematik des neuen Pflichtverletzungsrechts, JA 2002, 31
Löhnig, Allgemeiner Pflichtverletzungstatbestand (pFV, cic), JA 2002, 291
Münch, Die "nicht wie geschuldet" erbrachte Leistung und sonstige Pflichtverletzungen, Jura 2002, 361
Unmöglichkeit
Gruber, Die beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit, JuS 2002, 1066
Löhnig, Unmöglichkeit, JA 2002, 126
Rauscher, Die von beiden Seiten zu vertretende Unmöglichkeit im neuen Schuldrecht, ZGS 2002, 333
Schwarze, Unmöglichkeit, Unvermögen und ähnliche Leistungshindernisse im neuen Leistungsstörungsrecht, Jura 2002, 73
Meier, Nachträgliche Unmöglichkeit und nachträgliches Unvermögen in der Fallbearbeitung, Jura 2002, 118
Meier, Anfängliche Leistungshindernisse, Gattungsschuld und Nichtleistung trotz Möglichkeit, Jura 2002, 187
Reese, Konkurrenz zwischen mietrechtlichen und allgemeinen Vorschriften bei anfänglicher auf einem Sachmangel beruhender Unmöglichkeit, JA 2003, 162
Lorenz, Leistungsgefahr, Gegenleistungsgefahr und Erfüllungsort beim Verbrauchsgüterkauf, JuS 2004, 534
Fallbearbeitungen: JuS 2001, 1190; JuS 2002, 254; JuS 2002, 355; ZGS 2002, 256; JuS 2002, 569; ZGS 2002, 122
Verzug
Krause, Die Leistungsverzögerung im neuen Schuldrecht, Jura 2002, 217, 299
Löhnig, Verzögerung der Leistung, JA 2002, 206
Timme, Die Neuregelung des Schuldnerverzuges gem. § 286 BGB, JA 2002, 656
Wirth, Annahmeverzug bricht Schuldnerverzug, JuS 2002, 764
Fallbearbeitungen: JuS 2002, 1177; JuS 2002, 569; JA 2003, 24
Gläubigerverzug
Fallbearbeitungen: JuS 2002, 569; JA 1997, 24
Gewährleistung beim Kauf
Boerner, Kaufrechtliche Sachmängelhaftung und Schuldrechtsreform, ZIP 2001, 2264
Westermann, Das neue Kaufrecht, NJW 2002, 241
Zimmer/Eckhold, Das neue Mängelgewährleistungsrecht beim Kauf, Jura 2002, 145
Schubel, Das neue Kaufrecht, JuS 2002, 313
Huber, Der Nacherfüllungsanspruch im neuen Kaufrecht, NJW 2002, 1004
Coester-Waltjen, Der Kaufvertrag, Jura 2002, 534
Lorenz, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz wegen Sachmängeln im neuen Kaufrecht: Was hat der Verkäufer zu vertreten?, NJW 2002, 2497
Petersen, Die Nacherfüllung, Jura 2002, 461
v. Olshausen, Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf ein stellvertretendes commodum bei Sachmängeln, ZGS 2002, 194
Eidenmüller, Die Verjährung beim Rechtskauf, NJW 2002, 1625
Dauner-Lieb/Arnold, Noch einmal: Die Falschlieferung beim Stückkauf, JuS 2002, 1175
Lorenz, Aliud, Peius und indebitum im neuen Kaufrecht, JuS 2003, 36
Häublein, Der Beschaffenheitsbegriff und seine Bedeutung für das Verhältnis der Haftung aus culpa in contrahendo zum Kaufrecht, NJW 2003, 388
Auktor, Die Verjährung der Gewährleistungsrechte bei mangelhafter Nacherfüllung nach § 439 BGB, NJW 2003, 120
Canaris, Die Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache beim Stückkauf, JZ 2003, 831 (dazu Ackermann JZ 2003, 1154 und erneut Canaris JZ 2003, 1156)
Lorenz, Selbstvornahme der Mängelbeseitigung im Kaufrecht, NJW 2003, 1417
Lorenz, Aliud, peius und indebitum im neuen Kaufrecht, JuS 2003, 36
Rappenglitz, Mängel der Sache durch unsachgemäße Montage und mangelhafte Montageanleitung, JA 2003, 36
Grigoleit/Herresthal, Die Beschaffenheitsvereinbarungen und ihr Typisierungen in § 434 I BGB, JZ 2003, 233
Berger, Der Beschaffenheitsbegriff des § 434 Abs.1 BGB, JZ 2004, 276
Oechsler, Praktische Anwendungsprobleme des Nacherfüllungsanspruchs, NJW 2004, 1825
Tiedtke/Schmitt, Probleme im Rahmen des kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruchs, DStR 2004, 2016, 2060
Lorenz, Voreilige Selbstvornahme der Nacherfüllung im Kaufrecht: Der BGH hat gesprochen und nichts ist geklärt, NJW 2005, 1321
Fallbearbeitungen: JuS 2004, 404; JA 2005, 31; JuS 2003, 53; JuS 2004, 890; Jura 2004, 558; JA 2004, 28; JuS 2003, 465; JuS 2003, 654; Jura 2002, 482
Herstellerregress nach § 478 BGB
Matthes, Der Herstellerregress nach § 478 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ausgewählte Probleme, NJW 2002, 2505
Maultzsch, Der Regress des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf, JuS 2002, 1171
Matusche-Beckmann, Unternehmerregress im neuen Kaufrecht: Rechtsprobleme in der Praxis, BB 2002, 2561
Fallbearbeitungen: Jura 2005, 111; Jura 2002, 841
Gewährleistung beim Werkvertrag
Schudnagies, Das Werkvertragsrecht nach der Schuldrechtsreform, NJW 2002, 396
Teichmann, Das neue Werkvertragsrecht, JuS 2002, 417
Reinkenhof, Das neue Werkvertragsrecht, Jura 2002, 433
Wüstenberg, Die Mängelrechte nach dem gemeinsamen Erwerb von Hardware und Software - Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kauf- und Werkvertragsrecht, JA 2003, 424
Fallbearbeitungen: JA 2002, 860; Jura 2003, 196
Recht der Rücktrittsfolgen
Arnold, Das neue Recht der Rücktrittsfolgen, Jura 2002, 154
Gaier, Das Rücktritts(folgen)recht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, WM 2002, 1
Löhnig, Rücktrittsfolgen, JA 2002, 470
Freund/Stölting, "Gebrauchtwagenfälle" im neuen Schuldrecht - Auswirkungen des Rücktrittsfolgenrechts auf das Bereicherungsrecht, ZGS 2002, 182
Schwab, Die Rückabwicklung von Verträgen nach §§ 346 ff. BGB n. F., JuS 2002, 630
Kohler, Rücktrittsrechtliche Bereicherungshaftung, JZ 2002, 682
Fallbearbeitungen: JuS 2004, 404
Verjährung
*Pohlmann, Die Verjährung, Jura 2006, 1
Schimmel, Verjährungsrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung, JA 2002, 977
Witt, Das neue Verjährungsrecht, JuS 2002, 105
Materialien zum BGB
Vorlagen der Redaktoren für die 1. Kommission, hrg. von W.Schubert, seit 1981
1. Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, 1888; dazu Motive, 5 Bände, Amtl. Ausgabe, 1888 (auch in Mugdan, Die gesamten Materialien zum BGB, 5 Bände, 1899)
2. Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich 1895; dazu Protokolle der Kommission für die 2. Lesung, 7 Bände, 1897–1899 (auch in Mugdan, Die gesamten Materialien zum BGB, 5 Bände, 1899)
Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches in systematischer Darstellung der unveröffentlichten Quellen, hrg. von H.H. Jakobs und W. Schubert, seit 1978
Sonstige im Internet frei zugängliche Materialien zum Schuldrecht
div. in der Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht (ZGS) veröffentlichte Beiträge und Entscheidungen zum neuen Schuldrecht
Die Schuldrechtsreform - Eine Einführung in das neue Recht, von Martin Heinrich (Dateigröße: 1,44 MB)
div. Materialien sowie eine Sammlung von Entscheidungen zum neuen Recht finden sich auf der Website zur Schuldrechtsreform von Stephan Lorenz
div. Materialien finden sich auf der Website zur Schuldrechtsreform von B. Dauner-Lieb
Skript von Martin Bahr auf www.schuldrechtsreformskript.de
Fälle zum Schuldrecht I (Dateigröße: 1,22 MB)
Juristische Links für Studienanfänger
Reichold, Einführung in das richtige Studieren
Reichold, Einführung in das Studium der Rechtswissenschaft
Heinrich, Einführung in das richtige Studieren
Knöbl, Tipps zur Überwindung der Anfangsschwierigkeiten an der Uni
J. Braun, Über die Unbeliebtheit des Juristen, JuS 1996, 287 [+ pdf]
Lenz, Karl-Friedrich, Lernstrategie Jura, 2002 [+ pdf]
Mayer, Anleitung zum Studium der Rechtswissenschaft, 1921 (!)
v. Münchhausen, Marco/ Püschel, Ingo P., Lernprofi Jura - Wie Sie Jura richtig lernen, Lerntechnik - Klausurtechnik - Hausarbeitstechnik - Lernmotivation - Examensmanagement, 4. Aufl. 2002 (Auszug 1, Auszug 2, Auszug 3)
Das kleine Uni-ABC (SPIEGEL online)
Allgemeine Informationen I (Jurawelt)
Allgemeine Informationen II (Jurawelt)
Allgemeine Informationen III (Jurawelt)
Bericht zum Jurastudium allgemein ("Die ZEIT")
Rüßmann, Helmut, Regeln der gutachtlichen Fallentwicklung
Heinrich, Einführung in die zivilrechtliche Fallbearbeitung
div. Internet-Foren für Jurastudenten, u.a.
Forum "Rund ums Studium" im Jurawelt-Forum
Skript "Bürgerliches Vermögensrecht" (Rüßmann) [mehr als 5 MB, Einzelkapitel hier]
"Recht anschaulich" - Eine Einführung in die Rechtsgeschäftslehre für die, die es weniger kompliziert haben möchten [ca. 3 MB]
Fälle und Übersichten (Reischl)
Juristisches Wörterbuch (G. Köbler)
Definitionsliste zum BGB AT (Zenthöfer)
Übersichten zum BGB AT (Zenthöfer)
Repetitorium BGB AT (Wicklein)
Aufbauschemata Zivilrecht (ejura)
Juristische Linksammlung des Bundesgerichtshofs
Übersicht Gerichtsaufbau in Deutschland (Quelle: BMJ)
Bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis
Gesetze
Gesetzesmaterialien (Bundestag)
Gesetzesmaterialien (Bundesgerichtshof)
Urteile
Systematische zivilrechtliche Urteilssammlung (S. Lorenz, München)
Auswahl wichtiger BVerfG-Urteile
Deutsche Rechtsprechung online (€)
Justizportal des Bundes und der Länder
(nur) im Universitätsnetz frei zugängliche Bestandteile von "beck-online"
NJW - Neue Juristische Wochenschrift, ab 1981 inkl. Rechtsprechung ab 1947
NJW-RR - NJW-Rechtsprechungsreport, ab 1986
LMK - Lindenmaier-Möhring, ab Juni 2005, Kommentierte Rechtsprechung
Beckscher Online-Kommentar zum BGB, Bamberger/Roth
Literatur
UB Trier: Aufstellungssystematiken
Übersicht über die in der UB Trier vorhandenen juristischen Zeitschriften (mit Angabe des Standorts)
Übersicht über die in der UB Trier vorhandenen juristischen Kommentare (mit Angabe des Standorts)
Karlsruher Virtueller Volltextkatalog
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Allgemeines
Regeln zur neuen Rechtschreibung ab 1.8. 2006 (s. auch Wörterverzeichnis, Erläuterung)
German Law in English Language
Juristisches Wörterbuch (G. Köbler)
Deutsches (historisches) Rechtswörterbuch